Langfristig investierte Fondsanleger müssen sich 2018 von einem Steuerprivileg verabschieden, das ihnen Bestandsschutz für vor der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 erworbene Fondsanteile gewährt. Die Kursgewinne darauf sind derzeit noch steuerfrei. Von den Medien kaum beachtet, haben Bundesregierung und Bundesrat im Sommer jedoch eine Reform des Investmentsteuergesetzes beschlossen, die zu einer Gleichbehandlung aller Fondsanteile unabhängig vom Kaufdatum führen soll. Dazu werden einfach sämtliche Anteile per 31. Dezember 2017 „fiktiv veräußert“ und per 1. Januar 2018 „fiktiv wieder angeschafft“. Ab dann gilt die Abgeltungsteuer für alle.
Kleinanleger allerdings müssen sich nicht vor Einbußen fürchten: Es wird ein Freibetrag von 100.000 Euro eingeführt. Die Gesetzesreform zielt damit primär auf sogenannte „Millionärsfonds“ ab. Diese waren 2008 noch reihenweise aufgelegt worden, um die bevorstehende Abgeltungsteuer zu vermeiden.