Die Bank für internationalen Zahlungsausgleich hat die Krypto-Investoren in 95 Ländern und ihren Markteinstieg analysiert. Als Grundlage dienten Daten zur erstmaligen Installation einer Kryptohandels-App. Wie sich zeigte, stiegen die meisten Anleger zwischen 2015 und 2021 immer dann in den Bitcoin ein, wenn dessen Kurs neue Höchststände erreicht hatte. In der Folge machten zwischen 73 und 81 Prozent der – im Juni 2021 rund 220 Millionen – Bitcoin-Investoren Verluste.
Besonders bei Männern bis 35 Jahre sind Krypto-Investments beliebt, 40 Prozent der Käufe entfallen auf sie, nur 20 Prozent dagegen auf ihre Altersgenossinnen. In Deutschland sind die Anleger vergleichsweise wenig vom Krypto-Rausch erfasst, internationale Spitzenreiter sind die Türkei, USA, Großbritannien und Singapur.
Auch wenn es in der Studie nicht berücksichtigt wurde, dürfte das Jahr 2022 den Krypto-Anlegern kaum mehr Freude gebracht haben. Der Bitcoin büßte rund ein Drittel seines Wertes ein, ähnlich desaströs verlief die Entwicklung bei Ethereum.
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Die Entwicklung der Bauzinsen – von 1 auf 4 Prozent binnen eines Jahres – treibt so manchem Darlehensnehmer dieser Tage die Sorgenfalten auf die Stirn. Nicht nur die Kalkulationen für Neubau oder -erwerb geraten ins Wanken. Auch wer in nächster Zeit eine Anschlussfinanzierung benötigt, muss sich auf wesentlich schlechtere Konditionen gefasst machen. „Je nach Ausgangslage müssen Verbraucher sich (…) auf gravierende Konsequenzen einstellen“, warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Damit steht die Frage im Raum: Lohnt es sich, jetzt schon eine Prolongation zu vereinbaren, also ein Anschlussdarlehen zu heutigen Konditionen? Immerhin rechnen viele Analysten mit weiter steigenden Zinsen. Manche Banken bieten schon Jahre vor Ende der aktuell laufenden Finanzierung eine Verlängerung an, die allerdings mit einer Gebühr verbunden ist. Klarheit über die eigenen Möglichkeiten kann eine individuelle, neutrale Baufinanzierungs-Beratung bringen, die eine Vielzahl von Banken einbezieht.
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Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt in Paragraf 6 vor, dass Kunden vor dem Abschluss einer Versicherung beraten werden. Diese Pflicht gilt auch, wenn es sich um die Fortschreibung eines bestehenden Vertrages zu unveränderten Konditionen handelt, wie ein aktueller Fall unterstreicht.
Die SparkassenVersicherung (SV) hatte ihren Wohngebäudeversicherungs-Kunden eine vierjährige Vertragsverlängerung gegen 25 Prozent Beitragsrabatt angeboten, wenn sie dafür auf eine Beratung verzichteten. Daraufhin schickte ihr die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Abmahnung, da ein „wesentliches Verbraucherschutzrecht“ ausgehebelt worden sei. Gerade bei der Wohngebäudeversicherung gebe es immer wieder Neuerungen und Bedingungsverbesserungen, sodass auch vor einer Vertragsverlängerung eine Aufklärung notwendig sei. Zudem seien grundsätzlich die jeweils aktuellen Wünsche und Bedarfe des Kunden zu erheben.
Die SV zog ihr Angebot infolge der Abmahnung zurück, findet es aber dessen ungeachtet nach wie vor statthaft.
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Infolge der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 waren die Rufe nach eine obligatorischen Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden wieder lauter geworden, bis schließlich auch die Bundesländer im Juni 2022 eine bundesweite Pflicht forderten. Zu dieser wird es jedoch einstweilen nicht kommen. Bundesjustizminister Marco Buschmann begründete die Entscheidung gegen eine bundesweite Regelung im „Handelsblatt“ mit der allgemein kritischen Lage: „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht.“ Der FDP-Politiker verweist aber darauf, dass die Länder die Versicherungspflicht jeweils selbst einführen könnten.
Nur rund jedes zweite Gebäude ist hierzulande gegen Elementarschäden versichert, die nach Meinung vieler Experten zukünftig infolge des Klimawandels häufiger auftreten werden. Dazu zählen Hochwasser, Überschwemmungen und Erdrutsche. Diese Schadensereignisse werden von Standard-Gebäudeversicherungen, im Gegensatz zu Sturm und Hagel, nicht abgedeckt.
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In Großbritannien ist sie schon seit fast 30 Jahren etabliert, doch die deutschen Versicherer zieren sich bisher weitgehend: Die sogenannte Vorzugsrente soll mehr Gerechtigkeit schaffen, indem sie eine geringere Lebenserwartung infolge von Vorerkrankungen berücksichtigt.
Standard in der deutschen privaten Rentenversicherung ist derzeit eine starre, pauschale Lebenszeitannahme, auf deren Grundlage die Anbieter die garantierte Rente kalkulieren. Für Ruheständler, die aus gesundheitlichen Gründen mit größter Wahrscheinlichkeit hinter der statistischen Lebenserwartung zurückbleiben werden, bedeutet das einen finanziellen Nachteil.
Dieser soll mit der Vorzugsrente aufgewogen werden: Wer beispielsweise mit 63 Jahren als Herzinfarktpatient in Rente geht, könnte je nach Tarif mit einem rund 25-prozentigen Aufschlag rechnen. Aktuell arbeiten mehrere private deutsche Rentenversicherer – bisher haben nur zwei ein entsprechendes Angebot – an einer Integration des Vorzugsrenten-Prinzips in ihre Produkte.
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Entgegen einem weitverbreiteten Klischee denken die jungen Menschen in Deutschland durchaus an ihre finanzielle Zukunft – selbst in Zeiten der Inflation. Laut Umfrage eines großen Zahlungsdienstleisters sparen ganze 92 Prozent der 18- bis 24-Jährigen regelmäßig, und zwar durchschnittlich 13 Prozent ihres verfügbaren Einkommens. Von den Babyboomern, die aktuell 56 bis 75 Jahre zählen, legen hingegen nur zwei Drittel im Schnitt 7 Prozent ihrer Einkünfte zurück.
Eine wesentliche Rolle dürfte dabei spielen, dass die junge Generation Z im Durchschnitt länger bei den Eltern wohnt als frühere Alterskohorten. Die dadurch geringeren Lebenshaltungskosten eröffnen finanzielle Spielräume.
Um diese zu nutzen, setzt jeder Dritte in der jungen Altersgruppe auf langfristige Anlagen wie Immobilien und Aktien – hier erfreuen sich vor allem Indexfonds (ETFs) und Investmentfonds großer Beliebtheit. Vor einem Jahr waren es in der Vorgängerumfrage nur rund halb so viele. Möglicherweise hat die durchwachsene Performance von Kryptowährungen Anteil an dieser Entwicklung.
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Die Deutschen zeigen sich seit einigen Jahren offener gegenüber einem Engagement an den Kapitalmärkten. Das sieht der Gesetzgeber gern, denn es hilft bei der Altersvorsorge, die bekanntermaßen bei vielen Menschen besorgniserregende Lücken aufweist.
Zur weiteren Stärkung privater Aktien- und Aktienfonds-Investitionen plant das Bundesfinanzministerium nun im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, das 2023 in Kraft treten soll, einen neuen Freibetrag einzuführen. Er soll ausschließlich auf Gewinne aus Aktien(fonds)verkäufen anwendbar sein. Seine Höhe ist noch nicht bekannt, soll dem Vernehmen nach aber vierstellig ausfallen.
Der „herkömmliche“ Sparer-Pauschbetrag soll derweil im nächsten Jahr von 801 auf 1.000 Euro steigen. Auf dem verfassungsgerichtlichen Prüfstand in Karlsruhe steht zudem aktuell die sogenannte Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste. Diese wurde vom Bundesfinanzhof bereits für verfassungswidrig erklärt. Hier könnte es demnach schon bald zu größeren steuerlichen Freiheiten für die Anleger kommen.
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Die Kosten für die Reparatur von Pkw-Schäden sind erneut deutlich angestiegen. Zwischen August 2021 und August 2022 legten sie um circa 8 Prozent zu – was ziemlich genau dem Preisanstieg bei Ersatzteilen entspricht. Pro Reparatur mussten die Versicherer zuletzt im Schnitt 3.375 Euro überweisen. 2013 reichten noch 2.400 Euro aus.
Für von außen sichtbare Ersatzteile wie Windschutzscheiben, Türen und Kotflügel gilt der sogenannte Designschutz. Er läuft auf ein Quasi-Monopol der Hersteller hinaus. Diese ließen und lassen sich nicht zweimal bitten und drehen regelmäßig kräftig an der Preisschraube. Während die allgemeine Inflation zwischen 2013 und 2022 kumuliert 22 Prozent betrug (2,1 Prozent p. a.), verteuerten sich Kfz-Ersatzteile im selben Zeitraum um mehr als 55 Prozent (4,7 Prozent p. a.). Noch höher fiel der Preisanstieg etwa bei Rückleuchten mit 79 und bei Kofferraumklappen mit 73 Prozent aus. Das einträgliche Privileg der Autohersteller soll zwar gesetzlich abgeschafft werden – allerdings erst 2045.
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Für viele Häuslebauer (in spe) bergen die steigenden Leitzinsen eine große Herausforderung, denn die Finanzierungskonditionen verschlechtern sich zusehends. Eine gute Nachricht stellt die Zinsentwicklung hingegen für Lebensversicherungskunden dar: Weil die Versicherer voraussichtlich Mittel aus der Zinszusatzreserve entnehmen können, werden sie solventer und resilienter – und können in vielen Fällen mittelfristig die Überschussbeteiligung für die Kunden erhöhen, wenn die Zinsentwicklung anhält.
Die Zinszusatzreserve wurde 2011 eingerichtet, damit die Versicherer ihren Verpflichtungen auch in einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld dauerhaft und zuverlässig nachkommen können. Das Volumen dieses „Puffers“ wuchs seither kontinuierlich an und näherte sich Ende vergangenen Jahres der 100-Milliarden-Euro-Marke. In diesem Jahr aber wird sie erstmals schrumpfen, und zwar um gut 3 Milliarden auf 93 Milliarden Euro. Die entnommenen Mittel dürfen ausschließlich den Kunden zugutekommen, nicht den Versicherungsgesellschaften selbst oder ihren Aktionären. Kurzfristig müssen jedoch noch lang laufende „Hochprozenter“-Verträge aus der Vergangenheit mit Rückstellungen abgesichert werden.
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