Offene Immobilienfonds (OIFs) profitierten in den letzten Jahren von den steigenden Mieten und Kaufpreisen – die allerdings auch mehr und mehr zu einem Problem werden. Denn die Anleger rennen den OIF-Anbietern regelrecht die Türen ein. Im letzten Jahr überwiesen sie ihnen laut Fondsverband BVI rund 6,7 Milliarden Euro. Damit verwalten OIFs nun über 95 Milliarden Euro (Stand: Ende August). Doch wohin mit dem ganzen frischen Geld?
Die Immobilienpreise sind in den A- und zunehmend auch in den B-Lagen teilweise in schwindelerregende Höhen gestiegen. Lukrative Kaufgelegenheiten lassen sich auch mit bester Vernetzung im Markt kaum noch finden. Die Investorengelder wollen jedoch investiert sein, schließlich werfen sie sonst praktisch keine Zinsen ab – und verwässern damit die Performance des Gesamtfonds. Derzeit halten die OIFs im Schnitt 21 Prozent Liquidität. Das ist zwar weniger als 2017, aber immer noch eine vergleichsweise hohe Quote.
Solange die Leitzinsen am Boden verharren, bleiben auch Sachwerte wie Immobilien bei den Anlegern sehr beliebt. Die Fondsbranche reagiert mit stetigen OIF-Neuemissionen. Doch das Anlagerisiko wird notwendigerweise wachsen müssen, denn sichere Renditebringer sind am heutigen Immobilienmarkt Mangelware.
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Die Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) haben einen Ruf wie Kruppstahl – deutsche Wertarbeit, auch international anerkannt. Da lag die Idee nahe, auch für finanzielle Belange ein Regelwerk mit DIN-Segen zu entwerfen, um eine allgemeinverbindliche, transparente Grundlage zu schaffen. Bereits seit 2014 gibt es die DIN SPEC 77222 „Standardisierte Finanzanalyse für den Privathaushalt“, die allerdings als Vornorm nicht alle beteiligten Kreise einbeziehen muss und weniger Bindungskraft als eine Norm entfaltet.
Seit ebenjenem Jahr haben auch 28 stimm- und vetoberechtigte Parteien – Banken, Verbände, Initiativen, Verbraucherschützer, Versicherer, Vertriebe, Wissenschaftler – über einer Norm gebrütet, nun ist sie in trockenen Tüchern: DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ kann ab Januar 2019 in der Finanzberatung eingesetzt werden.
Ob das Regelwerk wirklich gebraucht wird, ist nicht unstrittig – manche Kritiker bemängeln, dass das starre Konzept zu wenig Individualität zulasse. Im Fokus der Norm stehen im Wesentlichen Altersvorsorge, Versicherungsschutz und Liquidität. Der Grundsatz lautet, die existenziellsten Risiken zuerst abzusichern und dann sinnvolle zusätzliche Vorsorge zu betreiben. Produktempfehlungen finden sich in der neuen Norm naturgemäß keine, sie zeigt nur einen Bedarf auf. Für die Lösungen braucht es weiterhin professionelle Beratung – die allerdings auch schon bei der DIN-Analyse hilfreich ist.
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Wer früher als vor der gesetzlichen Altersgrenze den verdienten Ruhestand genießen will, sollte einen gewissen finanziellen Spielraum mitbringen. Denn der Abschlag bei einer Frühverrentung fällt nicht gering aus, wie Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Neurentner-Jahrgang 2017 zeigen.
Jeder vierte der 760.000 Neurentner ist frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden. Der Rentenabschlag betrug dabei durchschnittlich 0,3 Prozent pro Monat. Im Mittel mussten die Frührentner 26 Monate vor der Altersgrenze in den Ruhestand gehen, womit sich die Einbuße auf knapp 8 Prozent summiert. Das entspricht einer durchschnittlichen Rentenminderung um 84 Euro. Der Rentenzahlbetrag des 2017er-Jahrgangs beläuft sich im Schnitt auf 873 Euro.
Die Bundesregierung möchte das Rentenniveau bis 2025 stabil halten. Wie es danach weitergehen soll, wird aktuell in einer Kommission diskutiert. Steigen werden die Renten angesichts von immer mehr Leistungsempfängern und immer weniger Beitragszahlern jedenfalls nicht. Schon das bisherige Rentenniveau zu halten würde in den kommenden Jahrzehnten Unsummen an Steuergeldern verschlingen, da die Beiträge nicht unbegrenzt steigen können. Kommende Rentnergenerationen werden also den Gürtel enger schnallen müssen, wenn sie nicht betrieblich und/oder privat vorgesorgt haben.
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Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit Beginn des neuen Jahres weniger für ihre Gesundheitsversorgung bezahlen. Dafür sorgt neben gesetzlichen Änderungen auch die gute Konjunktur, die den Krankenkassen fortwährend sprudelnde Einnahmen beschert. Mindestens 18 Versicherer haben ihre Zusatzbeiträge der Stiftung Warentest zufolge zum 1. Januar abgesenkt. Lediglich zwei sahen sich, soweit bisher bekannt, zu einer Erhöhung gezwungen.
Zudem werden die Zusatzbeiträge, die bislang ausschließlich von den Arbeitnehmern zu schultern waren, seit Jahresbeginn hälftig vom Arbeitgeber übernommen. Im Schnitt läuft das bei Angestellten mit 3.000 Euro Monatsbruttogehalt auf eine Entlastung von rund 180 Euro im Jahr hinaus. Auch Selbstständige mit geringem Einkommen profitieren: Bis Ende letzten Jahres mussten sie noch mindestens 356 Euro monatlich für die gesetzliche Krankenversicherung aufwenden, auch wenn das auf ein Missverhältnis zu ihren wahren Einnahmen hinauslief; nun liegt der Mindestbeitrag bei nur noch 160 Euro.
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Offene Immobilienfonds (OIFs) profitierten in den letzten Jahren von den steigenden Mieten und Kaufpreisen – die allerdings auch mehr und mehr zu einem Problem werden. Denn die Anleger rennen den OIF-Anbietern regelrecht die Türen ein. Im letzten Jahr überwiesen sie ihnen laut Fondsverband BVI rund 6,7 Milliarden Euro. Damit verwalten OIFs nun über 95 Milliarden Euro (Stand: Ende August). Doch wohin mit dem ganzen frischen Geld?
Die Immobilienpreise sind in den A- und zunehmend auch in den B-Lagen teilweise in schwindelerregende Höhen gestiegen. Lukrative Kaufgelegenheiten lassen sich auch mit bester Vernetzung im Markt kaum noch finden. Die Investorengelder wollen jedoch investiert sein, schließlich werfen sie sonst praktisch keine Zinsen ab – und verwässern damit die Performance des Gesamtfonds. Derzeit halten die OIFs im Schnitt 21 Prozent Liquidität. Das ist zwar weniger als 2017, aber immer noch eine vergleichsweise hohe Quote.
Solange die Leitzinsen am Boden verharren, bleiben auch Sachwerte wie Immobilien bei den Anlegern sehr beliebt. Die Fondsbranche reagiert mit stetigen OIF-Neuemissionen. Doch das Anlagerisiko wird notwendigerweise wachsen müssen, denn sichere Renditebringer sind am heutigen Immobilienmarkt Mangelware.
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Wer früher als vor der gesetzlichen Altersgrenze den verdienten Ruhestand genießen will, sollte einen gewissen finanziellen Spielraum mitbringen. Denn der Abschlag bei einer Frühverrentung fällt nicht gering aus, wie Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Neurentner-Jahrgang 2017 zeigen.
Jeder vierte der 760.000 Neurentner ist frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden. Der Rentenabschlag betrug dabei durchschnittlich 0,3 Prozent pro Monat. Im Mittel mussten die Frührentner 26 Monate vor der Altersgrenze in den Ruhestand gehen, womit sich die Einbuße auf knapp 8 Prozent summiert. Das entspricht einer durchschnittlichen Rentenminderung um 84 Euro. Der Rentenzahlbetrag des 2017er-Jahrgangs beläuft sich im Schnitt auf 873 Euro.
Die Bundesregierung möchte das Rentenniveau bis 2025 stabil halten. Wie es danach weitergehen soll, wird aktuell in einer Kommission diskutiert. Steigen werden die Renten angesichts von immer mehr Leistungsempfängern und immer weniger Beitragszahlern jedenfalls nicht. Schon das bisherige Rentenniveau zu halten würde in den kommenden Jahrzehnten Unsummen an Steuergeldern verschlingen, da die Beiträge nicht unbegrenzt steigen können. Kommende Rentnergenerationen werden also den Gürtel enger schnallen müssen, wenn sie nicht betrieblich und/oder privat vorgesorgt haben.
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