Einige privat Krankenversicherte konnten und können nach Gerichtsbeschlüssen von ihrem Versicherer gezahlte Beiträge zurückverlangen, weil bei vergangenen Beitragserhöhungen Formfehler unterlaufen sind. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), der Zusammenschluss der Versicherungsmathematiker, sieht jedoch die Gefahr eines Bumerangeffekts: Da die gestiegenen Gesundheitskosten, mit denen Beitragserhöhungen begründet wurden, tatsächlich entstanden seien, müsse das Versichertenkollektiv am Ende so oder so dafür geradestehen – sodass die Rückerstattungen zukünftig zu deutlich höheren Prämien führen würden.
Hinzu kämen weitere Nachteile: Das Finanzamt müsste informiert werden und würde Nachzahlungen verlangen, da infolge einer Rückerstattung geringere Vorsorgeaufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden könnten. Außerdem würde weniger Geld in die Alterungsrückstellungen der Krankenversicherer fließen, mit denen Beitragsanstiege im Alter begrenzt werden sollen. Eine Rückforderung formell ungültiger Beitragsaufschläge wäre daher nach Meinung der DAV am Ende ein Eigentor für die Versicherten.
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Dass die gesetzliche Rente in Zukunft kaum noch zum Leben reichen wird, ist mittlerweile auch bei der jungen Generation angekommen. Laut einer GfK-Umfrage befürchten 65 Prozent der 18- bis 32-Jährigen, im Alter arm zu sein. 57 Prozent sorgen bereits jetzt privat vor. Und zwei Drittel gaben an, dass die Rentenpolitik darüber mitbestimmen wird, bei welcher Partei sie bei den Bundestagswahlen im Herbst ihr Kreuz machen.
Schon heute kommen viele Rentner kaum über die Runden; in Zukunft dürfte die Lage sich zuspitzen, da die Rentenhöhe sinkt, während der zu versteuernde Rentenanteil von heute 81 Prozent bis 2040 auf 100 Prozent steigen wird. Außerdem werden auf die Bruttorente noch Krankenversicherungsbeiträge fällig. Private Vorsorge ist daher auch für Erwerbstätige zu empfehlen, die eine auf den ersten Blick auskömmliche gesetzliche Rente erwarten. Wie viel unterm Strich zum Leben bleiben wird, errechnet gern der Vorsorgeberater Ihres Vertrauens – der überdies verschiedenartige Lösungen im Gepäck hat.
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Mögliche Nebenwirkungen und Folgeschäden von Impfungen beherrschen seit Monaten die Schlagzeilen. Viele Verbraucher fragen sich – und ihre Makler und Versicherer – deshalb, wie es um den (finanziellen) Schutz vor Impfschäden in der Unfallversicherung bestellt ist.
Generell stellt der Einschluss von Impfschäden die Ausnahme dar, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Laut dessen Musterbedingungen sind „Gesundheitsschädigungen durch Heilbehandlungen und sonstige Eingriffe am Körper der versicherten Person vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“. Allerdings bilden die Musterbedingungen den Marktstandard immer nur mit Zeitverzögerung ab. Es gibt mittlerweile durchaus eine Vielzahl von Versicherern, die Impfungen explizit in den Deckungsumfang aufnehmen. Hier ist allerdings darauf zu achten, ob und welche Impfungen konkret in den Bedingungen genannt werden. Die Immunisierung gegen Covid-19 ist bislang nur bei einer Handvoll Anbieter explizit aufgeführt oder über eine nachträgliche Erweiterung versicherbar.
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Im Zuge der Corona-Pandemie haben viele Bundesbürger ihr Herz für Haustiere (wieder)entdeckt und sich Hund, Katze oder Wellensittich zugelegt. Um rund eine Million stieg die Zahl der Tiere in deutschen Haushalten 2020. Versicherungsschutz sollte dabei nicht auf der Strecke bleiben, denn insbesondere Hunde können kostspielige Schäden verursachen. Ein typisches Beispiel: Der Vierbeiner beißt einen Handwerker, der in der Wohnung etwas erledigt. Dann kommen zu den Behandlungskosten und dem Schmerzensgeld eventuell noch Verdienstausfälle, die zu ersetzen sind. Ein paar Tausend Euro sind da schnell weg. Noch teurer kann es werden, wenn ein Hund unvermittelt auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung springt in solchen Fällen ein. Empfehlenswerte Tarife gibt es für etwa 45 bis 60 Euro Beitrag pro Jahr.
Ebenfalls kostspielig kann die tierärztliche Versorgung von Hund, Katze, Pferd & Co. werden. Neben der Haftpflicht- kann sich daher auch eine Tierkrankenversicherung lohnen, die schon für unter zehn Euro pro Monat zu haben ist. Die tariflichen Leistungsinhalte unterscheiden sich jedoch teilweise stark, sodass dem Abschluss ein fachkundiger Vergleich vorausgehen sollte.
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