Seit 1990 ist die durchschnittliche Lebenserwartung hierzulande von 85 auf 91 Jahre geklettert. Eine neue US-Studie schlüsselt nun die dafür maßgeblichen Faktoren und ihren jeweiligen Anteil auf. Dies sind sie:
Ganze 3,4 Jahre mehr Lebenszeit gehen auf weniger Herz-Kreislauf-Todesfälle zurück, wofür zum einen ein gesünderer Lebenswandel, zum anderen medizinische Fortschritte sorgen.
Diese haben auch die Tumorbehandlung verbessert, was statistisch 0,6 Jahre bringt.
0,3 Jahre Plus basieren auf dem Rückgang der Verkehrstotenzahlen.
Die bessere Behandlung von Atemwegserkrankungen bringt 0,2 Jahre.
Um ebenso viel verlängert die bessere Behandlung von Darmerkrankungen die Lebenszeit.
Auch durch weniger Suizid- und gewaltsame Todesfälle steigt die Lebenserwartung um rund 0,2 Jahre.
0,1 Jahre bringt der Rückgang der Unfallzahlen in Betrieben und zu Hause.
Um dieselbe Spanne verlängert die geringere Mütter- und Säuglingssterblichkeit statistisch die Lebenserwartung.
Diese sehr erfreuliche Entwicklung bringt allerdings auch Herausforderungen für die finanzielle Versorgung im Ruhestand mit sich, die bei der Vorsorgeplanung berücksichtigt werden sollten. Es schadet daher nicht, die eigene theoretische Lebenserwartung in etwa zu kennen.
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Drei Stürme suchten Deutschland und benachbarte Länder zwischen dem 16. und 21. Februar in rascher Folge heim. Zusammen verursachten „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ nach vorläufiger Bilanz einen versicherten Schaden von rund 1,4 Milliarden Euro. Das Gros davon, rund 900.000 Schadensfälle, betrifft Immobilien und Hausrat sowie Unternehmen. Etwa 65.000 Fälle mit einem Kostenvolumen von circa 125 Millionen Euro wurden in der Kfz-Versicherung registriert.
Die Sturmserie gehört damit zu den drei schadenträchtigsten Winterstürmen der letzten 20 Jahre. Hochgerechnet auf den Bestand und die Preise von 2020, wüteten nur „Jeanett“ (2002) mit rund 1,44 Milliarden Euro an Schäden sowie, mit beträchtlichem Abstand, „Kyrill“ (2007) mit 3,6 Milliarden Euro schlimmer. „Drei schwere orkanartige Stürme in so kurzer Zeit sind bislang eher selten in Deutschland“, resümiert Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Glücklicherweise sind weit über 90 Prozent der Hausbesitzer gegen Sturmschäden versichert.“
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Muss man das grüne Gewissen bei der Geldanlage mit Renditepunkten bezahlen? Keineswegs! Nachhaltig orientierte Fonds liefern sogar mehr – finanziellen – Gewinn als konventionelle, zumindest auf Drei- und Fünf-Jahres-Sicht. Das ergab eine Auswertung des Analysehauses Scope, das dafür „Aktien Europa“- und „Aktien Welt“-Fonds unter die Lupe nahm.
Als Unterscheidungskriterium diente Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung. Nach diesem ausgerichtete Fonds verfolgen ein konkretes nachhaltiges Anlageziel und gelten damit als „dunkelgrün“ („hellgrün“ sind, der Vollständigkeit halber, Fonds, die ökologische und soziale Aspekte gemäß Artikel 8 lediglich miteinbeziehen).
Artikel-9-Fonds kommen laut Scope nach fünf Jahren auf 6,3 (Europa) bzw. 8,2 (Welt) Prozent Rendite p. a., die nicht nachhaltigen auf 5,6 bzw. 8,0 Prozent. Noch größer ist der Renditevorsprung auf Drei-Jahres-Sicht. Lediglich auf kurzer Strecke, nämlich bei der Ein-Jahres-Performance, müssen sich die „dunkelgrünen“ Fonds geschlagen geben.
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Für 21 Millionen gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland begann das Jahr mit einer Erhöhung des Zusatzbeitrags. Damit dürfte keineswegs Ruhe einkehren: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verwies nun in einem Interview mit der Funke Mediengruppe auf ein Defizit von 17 Milliarden Euro, das die Krankenkassen abtragen müssen. Das werde zwar nicht allein durch Beitragserhöhungen geschehen, jedoch „lässt sich das nicht vollständig vermeiden“, denn allein mit erhöhten Steuerzuschüssen und Rücklagen-Anpassungen sei der Fehlbetrag nicht auszugleichen.
An diesem hat die Corona-Pandemie zwar ihren Anteil, denn durch die vermehrte Kurzarbeit und gestiegene Arbeitslosigkeit brachen Einnahmen weg, während andererseits Extrakosten anfielen. Im Wesentlichen ist indes eine strukturelle Ausgabensteigerung verantwortlich, nachdem der Leistungskatalog in den letzten Jahren ausgeweitet worden ist. Damit dürfte der Saldo auch nach der Pandemie negativ bleiben. Hinzu kommen aktuell die gestiegenen Pflegekosten, die ebenfalls einen Beitragszuschlag zur Folge haben dürften.
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Die US-Notenbank Fed hat Mitte März, erstmals seit Dezember 2018, den Leitzins angehoben. Mit 0,25 Prozent blieb der Erhöhungsschritt zwar moderat. Weitere, möglicherweise größere, wurden jedoch bereits für dieses Jahr angekündigt. Von derzeit 0,25 bis 0,5 Prozent soll der Leitzins bis zum kommenden Jahr sukzessive auf deutlich über 2 Prozent steigen. Die US-Geldhüter wollen damit der seit Monaten sehr hohen Inflation begegnen.
Die beschäftigt auch die Europäische Zentralbank. Zwar wurde bisher nur ein schnellerer Ausstieg aus dem Anleihekaufprogramm beschlossen, um die krisengeschüttelte Konjunktur im Euroraum nicht zu belasten. Doch eine Zinswende nach Jahren der Nullzinsen wird auch hier angesichts des Inflationsdrucks immer wahrscheinlicher.
Damit dürften die paradiesischen Zeiten für Darlehensnehmer ihrem Ende entgegengehen. Die Kreditzinsen, zum Beispiel für Baufinanzierungen, könnten mittelfristig wieder deutlich steigen. Wer in absehbarer Zeit eine Anschlussfinanzierung braucht, kann sich die günstigen heutigen Konditionen oftmals mit einem Forward-Darlehen sichern.
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Der Schock über den Krieg in der Ukraine ist ebenso groß wie die Hilfsbereitschaft, die viele Bürger dieser Tage zeigen. Oftmals stellen sich bei ehrenamtlichem Engagement für Geflüchtete jedoch versicherungstechnische Fragen. So beispielsweise nach der Geltung der Kfz-Haftpflicht- und -Kaskoversicherung bei Fahrten an die ukrainische Grenze, um Hilfsgüter zu bringen oder Geflüchtete abzuholen (mit Ausnahme Moldawiens ist das in der Regel unproblematisch, doch der Kaskoschutz sollte im Zweifel mit dem Versicherer abgeklärt werden). Unsicherheit herrscht häufig auch bei der Haftpflicht von Geflüchteten, die in Deutschland einen Schaden verursachen, und bei der Umnutzung von Immobilien als Zwischenunterkünfte.
Für solche Fragen steht Ihnen neben Ihrem Versicherungsmakler oder Ihrer Versicherungsmaklerin nun auch eine Online-Quelle zur Verfügung: Auf ihrem Verbraucherportal „Die Versicherer“ haben die deutschen Versicherungsgesellschaften eine FAQ-Seite zu diesem Themenkomplex eingerichtet, zu finden unter https://www.dieversicherer.de/versicherer/entdecken/news/fluechtlingshilfe-versicherung-83530.
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