Bereits 2013 fasste die EU Pläne für ein paneuropäisches Altersvorsorgeprodukt (Pan European 
Personal Pension Product, kurz PEPP), das in allen Mitgliedsstaaten den gleichen Spielregeln 
unterliegt, etwa bei der Besteuerung. Dadurch sollte vor allem die Übertragung in ein anderes 
EU-Land wesentlich einfacher werden. 2019 erfolgte die Verabschiedung der Richtlinie, 2022 
ging PEPP an den Start – und erwies sich seither als Rohrkrepierer. Europaweit haben bisher nur 
zwei Anbieter entsprechende Produkte aufgelegt. Der Gesamtverband der Deutschen 
Versicherungswirtschaft (GDV) macht dafür vor allem hohe bürokratische Hürden und den 
starren Kostendeckel von jährlich 1 Prozent der Einzahlungen verantwortlich. 
Genau hier setzt die EU-Kommission nun mit einer PEPP-Reform an. Das sogenannte Basic-PEPP 
soll ohne Kostendeckel und ohne Unterhaltung nationaler Unterkonten vertrieben werden 
dürfen. Zudem wird die Beratungspflicht aufgeweicht. Der GDV sieht in der avisierten 
Überarbeitung einen Schritt in die richtige Richtung, während der AfW Bundesverband 
Finanzdienstleistung und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) vor 
Wissenslücken und Fehlentscheidungen warnen und deshalb eine obligatorische Beratung vor 
Vertragsabschluss fordern.