Nach jahrelangem nervenzehrendem Hickhack wurde der EU-Austritt Großbritanniens mit Ablauf des 31. Januar dann doch relativ geräuschlos vollzogen. Die eigentliche Arbeit mag noch bevorstehen, doch einige Änderungen für Versicherte sind bereits gültig oder absehbar. Darauf wies der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kürzlich hin.

Viele britische Versicherer hatten in den vergangenen Jahren auch in Deutschland Kunden gewinnen können. Die Rechtsgrundlage dafür hat sich nun mit Anbruch der Brexit-Übergangsphase gewandelt. Da die allermeisten Versicherer jedoch die Verträge noch rechtzeitig auf Tochtergesellschaften in EU-Ländern übertragen haben, bleibt der Versicherungsschutz in der Regel, wie er ist. Eine kleine Änderung gibt es hingegen bei der Kfz-Versicherung: Die muss bei Fahrten auf die Insel ab 2021 per Grüner Karte nachgewiesen werden, wenn der Wagen nicht in Großbritannien zugelassen ist. Eventuelle Änderungen, die nach Ende der Übergangsphase in Kraft treten könnten, werden voraussichtlich lediglich Versicherungsverträge betreffen, die direkt mit britischen Unternehmen bestehen.